Übertragungsnoten
Wir beurteilen die Leistungen zunächst danach, inwieweit bestimmte Kompetenzen erreicht sind. Dies schlägt sich danach in Notenstufen nieder.
Da in der KGSE alle Abschlüsse erreicht werden können, nutzen wir bei der Beurteilung von Unterrichtsbeiträgen und schriftlichen Leistungsnachweisen die vorgeschriebene Skala für Übertragungsnoten (Ü-Noten). In dieser werden die Noten der einzelnen Anforderungsebenen wie folgt aufeinander bezogen.
Quelle:
Zeugnisverordnung des Landes Schleswig-Holstein, § 4 > Link
Werden Halbjahres- und Jahresendzeugnisse mit Ziffernnoten erteilt, werden die Noten für jedes Fach auf die zugrundliegende Anforderungsebene umgerechnet und ausgewiesen.